Hinweis zum Datenschutz der Mitarbeiterüberwachung
Die Überwachung am Arbeitsplatz unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und dient ausschließlich dem Schutz sowie der Effizienzsteigerung der Arbeitsprozesse. Für eine rechtssichere Umsetzung empfehlen wir, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorgaben korrekt einzuhalten.
Dieses Dokument ist nur ein Musterbeispiel für eine Mitarbeiterinformation zur Videoüberwachung. Die Formulierung sollte individuell angepasst werden, damit sie nicht identisch ist.
Mitarbeiterinformation zur Videoüberwachung – Muster
In Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben möchten wir alle Mitarbeiter/innen darüber informieren, dass unser Unternehmen Videoüberwachungssysteme einsetzt, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Verantwortliche Stelle:
Firmenname: [Unternehmensname]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
Ansprechpartner: [Name, Position]
Kontakt: [Telefonnummer, E-Mail]
Zweck der Videoüberwachung:
Die Videoaufnahmen dienen der Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Sicherung unseres Firmengebäudes, dem Schutz unserer Mitarbeiter/innen und der Verhinderung von Diebstählen oder Vandalismus.
Überwachte Bereiche:
Die Videoüberwachung erfolgt in den Eingangsbereichen, Fluren, Lager- und Parkplätzen. Innenräume, die der Privatsphäre der Mitarbeiter/innen unterliegen, sind von der Überwachung ausgeschlossen.
Speicherfrist:
Die Aufnahmen werden grundsätzlich maximal 30 Tage gespeichert, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass zur längeren Aufbewahrung.
Mitarbeitende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Videoaufnahmen sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
[Ort], den [Datum]
Verantwortliche/r
Mitarbeitersignatur (bei Bedarf)
