Hinweis zum Leistungsumfang
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Ergänzung unserer Geschäftsbeziehung und stellen keine Garantie oder Zusicherung über die Beschaffenheit oder Eignung der angebotenen Leistungen dar. Für eine verbindliche Klärung empfiehlt es sich, einen Fachberater für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren.
Hinweis: Dieses Beispiel dient nur der Illustration. Die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses im B2B-Muster sollte individuell angepasst werden, um den jeweiligen rechtlichen Rahmen und die spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Gewährleistungsausschluss im B2B-Muster
Dieses Dokument stellt einen beispielhaften Gewährleistungsausschluss im Rahmen eines B2B-Vertrags dar. Die folgenden Formulierungen sind nur als Vorlage zu verstehen und sollten individuell überprüft und angepasst werden.
Beispiel für einen Gewährleistungsausschluss:
Der Auftraggeber erkennt an, dass die gelieferten Waren/Services ohne Mängelgewährleistung erbracht werden, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Sachmängel und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Bitte beachten Sie, dass die konkrete Formulierung des Gewährleistungsausschlusses stets an die spezifischen Vertragsbedingungen sowie an die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Es empfiehlt sich, die Vorlage durch eine juristische Fachkraft prüfen zu lassen.
